Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Simon Tschalyj – Personal Trainer

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Simon Tschalyj, im Folgenden „Anbieter“ genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden „Kunden“ genannt. Jegliche von diesen AGB abweichende Bestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, wobei abweichende Vereinbarungen der Schriftform bedürfen.

Der Kunde anerkennt mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses diese AGB als Vertragsbestandteil und erklärt durch seine Auftragserteilung, mit diesen AGB vollinhaltlich einverstanden zu sein. Die Geltung eigener Geschäftsbedingungen (fremde AGB) des Kun-
den wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung Bestimmungen vereinbart werden, die diesen AGB widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Bestimmungen diesen AGB vor.

2. Leistungen

Der Anbieter erbringt im Wesentlichen folgende verschiedene Leistungen:

Personal Coaching: Darunter ist die individuelle Betreuung des Kunden über einen längeren Zeitraum zu verstehen, in welchem ausschließlich seine Ziele im Fokus stehen. Die Ziele werden vorab definiert und können während der Betreuung einvernehmlich angepasst werden.

Team- oder Gruppen-Coaching: Darunter ist die Betreuung eines Teams, einer Gruppe (zB Mitarbeiter), jedenfalls einer Mehrzahl von Personen über einen längeren Zeitraum zu verstehen, mit welcher vorher definierte Ziele der ganzen Gruppe zu verstehen sind; diese Gruppenziele können den Interessen einzelner Personen auch widersprechen. Der Kunde
muss hierbei nicht Teil der betreuten Gruppe sein. Die Ziele werden vorab definiert und können während der Betreuung einvernehmlich angepasst werden.

Der Anbieter berät grundsätzlich unabhängig und weisungsfrei.

Ein konkretes Erfolgsversprechen wird weder gegeben noch garantiert. Inhalt der Leistungen soll lediglich die Stärkung der persönlichen Kompetenzen, sowie Anleitungen zu möglichen Trainingsmethoden des Kunden sein. Ob und wenn ja wie der Kunde in seinem Training vermittelte Inhalte einsetzt, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

3. Vertragsabschluss

Nach erfolgreicher Klärung des Auftragsinhalts erstellt der Anbieter ein Angebot und übermittelt dieses in Form einer PDF-Datei per E-Mail an den Kunden. Nach Überprüfung und abschließender Abstimmung zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestätigt der Kunde die Vereinbarung schriftlich per E-Mail, wodurch der Vertrag zustande kommt. Dem Anbie-
ter steht es frei, bis zum Beginn der Leistungen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Ebenso kommt es zum Vertragsabschluss, wenn die Leistungserbringung bereits begonnen hat.

4. Honorar

Die Höhe des Honorars wird entsprechend der Art und des Umfangs der gebuchten Leistung festgelegt und im Voraus schriftlich durch ein Angebot vereinbart.

Sämtliche Preise sind Nettobeträge und gelten zuzüglich anfallender Kosten, insbesondere Porto, Verpackung, Versicherung, Reisekosten, Spesen und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallenden lokalen Steuern. Bei der Benutzung von ö_entlichen Verkehrsmitteln gilt die Buchung der Kategorie Businessclass (zB ÖBB) und bei der Buchung von Unterkünften die Kategorie vier Sterne als angemessen.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Zugang beim Kunden unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen, welche ebenfalls nach Zugang zur Zahlung fällig sind. Im Falle von Pauschalpreisprojekten ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Teilbeträge zur Zahlung vorzuschreiben.

Zahlt der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht innerhalb der gesetzten Frist, verrechnet der Anbieter Verzugszinsen und zwar in Höhe von 4%, gegenüber Unternehmern in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Zinsen für unternehmensbezogene Geschäfte sowie die notwendigen Kosten für die Einbringung des offenen Betrages.

Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Zahlungserinnerung ist der Anbieter ohne vorherige Ankündigung berechtigt, seine Tätigkeiten einzustellen. Etwaige hierdurch entstandene oder entstehende Schäden sind vom Anbieter nicht zu ersetzen. Dies gilt auch bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Des Weiteren behält sich der Anbieter vor, weitere Verzugskosten geltend zu machen.

6. Mitwirkungspflichten

Der Kunde benennt, sofern er nicht höchstpersönlich die Dienstleistungen in Anspruch nimmt (zB bei Gruppentrainings) einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für sämtliche im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Anbieters anfallenden Tätigkeiten rechtswirksame Erklärungen abzugeben und/oder vom Anbieter entgegenzunehmen, so-
fern der Kunde diese Erklärungen nicht persönlich abgeben kann.

Die Zurverfügung-Stellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten oder Geräte ist in dem vereinbarten Honorar nicht enthalten. Hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden direkt an den Betreiber der jeweils ausgewählten Räumlichkeiten zu entrichten. Dies gilt auch für für die Tätigkeiten des Anbieters notwendige Ausstattung.

Kommt der Kunde Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zu jeder Zeit über allfällige gesundheitliche (körperliche wie psychische) Einschränkungen hinzuweisen. Diese Hinweise sind vor Beginn einer Trainingseinheit an den Anbieter zu richten. Auch auf während einer Trainingseinheit
auftretende Beschwerden (insbesondere auf allfällige Schmerzen, Krampfzustände, Schwindel, Übelkeit, Atemprobleme, Durst odgl.) hat der Kunde den Anbieter sofort hinzuweisen. Die Ausführung der vom Anbieter vorgestellten Übungen, Empfehlungen, Trainings udgl. darf der Kunde nur nach seiner jeweils aktuellen Leistungsfähigkeit betreiben.

7. Umbuchung oder vorzeitige Auflösung

Terminverschiebung durch den Kunden:

Im Falle einer Terminverschiebung bis 14 Tage vor dem avisierten Termin werden keine Ausfallsgebühren verrechnet. Sollte jedoch die gebuchte Location Stornokosten verrechnen, hat der Kunde den Anbieter hierzu schad- und klaglos zu halten.

Im Falle einer Terminverschiebung bis bis 2 Werktage vor dem Termin verrechnet der Anbieter 50 % des für den Termin im Falle seiner Abhaltung anfallenden Honorars. Im Falle einer anderen Honorarvereinbarung als einem vereinbarten Stundensatz verrechnet der Anbieter 50 % des Honorars für den geplanten Termin auf Basis eines Stundensatzes von
EUR 100,00 netto pro Stunde.

Im Falle einer Terminverschiebung innerhalb von 2 Werktagen vor dem Termin verrechnet der Anbieter 100 % des für den Termin im Falle seiner Abhaltung anfallenden Honorars. Im Falle einer anderen Honorarvereinbarung als einem vereinbarten Stundensatz verrechnet der Anbieter 100 % des Honorars für den geplanten Termin auf Basis eines Stundensatzes von EUR 100,00 netto pro Stunde.

Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, Reisekosten und Spesen zu vermeiden bzw. bereits getätigte Buchungen für den geplanten Termin kostenfrei zu stornieren. Sofern eine vollständige Vermeidung oder nur teilweise Vermeidung nicht möglich ist, werden die unvermeidbaren Kosten bzw. Stornogebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

Kündigt der Kunde den Dienstleistungsvertrag vorzeitig während der Zusammenarbeit, werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt für den Kunden erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des noch ausstehenden Anteils der vereinbarten Auftragssumme. Die vorzeitige Kündigung des Kunden darf nur aus wichtigem nicht vom Kunden verschuldeten Grund erfolgen, der dem Kunden die Vertragszuhaltung nach objektiven Kriterien unzumutbar macht.

Kündigt der Anbieter den Dienstleistungsvertrag vorzeitig während der Zusammenarbeit, werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt für den Kunden erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Erfolgt die Kündigung aus einem wichtigen, in der Sphäre des Kunden liegenden Grund, steht dem Anbieter eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 50 % des Honorars der noch nicht erbrachten Leistungen zu.

8. Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher im Rahmen der Leistungen erlangten Informationen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Nutzung der erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens bzw. der Firma des Kunden einschließlich Logo zu eigenen Werbezwecken (zB Referenzangaben auf der Website des Anbieters, in Werbefoldern udgl.) durch den Anbieter ist gestattet, sofern dies nicht schriftlich durch den Kunden oder dessen bevollmächtigte Angestellte vor Beginn der Tätigkeit untersagt wurde.

Der Anbieter ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung ihrer Tätigkeit, ihm anvertraute personenbezogene Daten zu verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Der Anbieter verpflichtet sich dazu, alle im Verlauf der Dienstleistung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.

Der Anbieter wird über alle ihm im Rahmen des Trainings anvertrauten Angelegenheiten Stillschweigen bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Kunde oder die über Anweisung des Kunden trainierte Person den Anbieter ausdrücklich und schriftlich von dieser Pflicht entbindet oder der Anbieter aufgrund einer gerichtlichen
oder gesetzlichen Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

9. Haftung

Der Anbieter übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg oder die Wirksamkeit der empfohlenen Maßnahmen beim Kunden.

Der Anbieter haftet gegenüber seinen Kunden – mit Ausnahme von körperlichen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit Ausnahme einer vorsätzlichen Schädigung betragsmäßig auf jenen Betrag beschränkt, welcher von der Haftpflichtversicherung des Anbieters übernommen wird.

Haftungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Abschluss der Leistungserbringung oder, sofern dieser Zeitpunkt früher Eintritt ab Bekanntwerden des Anspruchs.

Jegliche Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages entstehen könnten, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverluste, Geschäftsunterbrechung oder jegliche finanzielle oder wirtschaftliche Verluste.

10.Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://fitvision.at/datenschutz/ zu finden.

11. Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen

Im Rahmen der Leistungserbringung werden kein/e Diagnose, Therapien oder Behandlungen im medizinischen, physiotherapeutischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder sonstige Formen der Heilkunde ausgeübt. Das Training stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische, physiotherapeutische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden.

12. Geistiges Eigentum, Individualität

Die Weitergabe von Unterlagen, welche die Kunden im Rahmen der Tätigkeit des Anbieters erlangen, an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Trainingskonzepte und -empfehlungen stets individuell abgestimmt werden und zwar nicht nur auf die Person des Kunden, sondern auch auf dessen aktuelle Anforderungen, Gesundheitszustand, Fähigkeiten udgl. Einmal erstellte 7 von 7 Konzepte, Übungen oder Empfehlungen können daher bei anderen Personen oder zu anderen Zeitpunkten unpassend oder sogar abträglich sein.

13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten ist das für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung hat zu gelten, was der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht am nächsten kommt. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand 15.12.2025